1.1 Frau Sabina Elzbieta Lunk-Przytula, Inhaberin des Unternehmens mit der Firma LA Autoteile e.U. mit Sitz Lemböckgasse 53-55, 1230 Wien (im Folgenden kurz „Verkäufer/in“ genannt) verfügt beim Magistrat der Stadt Wien über die folgenden Gewerbeberechtigungen:
GISA-Zahl: 26231259 (Handelsgewerbe und Handelsagent) und
GISA-Zahl: 29050833 (Kraftfahrzeugtechnik verbunden mit Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker (verbundenes Handwerk).
Die Gewerbe werden nach den maßgeblichen Regelungen der Gewerbeordnung ausgeübt. Gewerberechtlicher Geschäftsführer für das Gewerbe Kraftfahrzeugtechnik ist Herr Andrzej Piotr Zasadny.
Der Verkauf bzw. die Leistungserbringung kann im eigenen Namen, kommissionsweise, in- oder außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten, im Internet oder mit Hilfe jedes sonstigen Vertriebsmediums erfolgen.
1.2 Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
1.3 Zwingende gesetzliche Regelungen, insbesondere jene des Konsumentenschutzgesetzes, bleiben unberührt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner sind nicht Vertragsgrundlage und unwirksam.
1.4 Wegen des Unternehmensgegenstands der Verkäuferin ist bei ihren Angeboten betreffend Gebrauchtware insbesondere Rücksicht darauf zu nehmen, dass nur wenige Teile vorrätig sind bzw. dass sich das Angebot sogar nur auf ein Teil beschränkt.
1.5 Lagerstände müssen nicht korrekt angezeigt werden. Rückstände bestimmter Waren können auftreten.
2.1 Der Begriff „Verkäufer“ bzw. „Verkäuferin“ erstreckt sich im Falle von Werkstättenleistungen auf Auftragnehmer / Werkunternehmer.
Der Begriff „Käufer“ erstreckt sich im Falle von Werkstättenleistungen auf Auftraggeber / Werkbesteller.
„Neu“ bedeutet, dass der Gegenstand fabrikneu und noch ungebraucht ist.
„Generalüberholt“ bedeutet, dass es sich um einen gebrauchten Gegenstand handelt, bei dem wesentliche abnutzbare und defekte Teile
ersetzt wurden und der Gegenstand auf die Funktionsfähigkeit überprüft wurde.
„Überholt“/ „Repariert“/ “Wiederinstandgesetzt” bedeutet, dass es sich um einen gebrauchten Gegenstand handelt, bei dem defekte Teile,
welche die allgemeine Funktionsfähigkeit beeinträchtigt haben, ersetzt wurden und der Gegenstand auf die Funktionsfähigkeit getestet wurde.
„Gebraucht“ bedeutet, dass der Gegenstand bereits in einem Fahrzeug verbaut war und lediglich auf seine Funktionsfähigkeit getestet wurde.
3.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) sind ein fixer Bestandteil jedes Kostenvoranschlags, Angebots und Vertrags.
3.2 Den Angeboten und Kostenvoranschlägen werden daher die AGB bereits zugrunde gelegt. Die AGB gelten zwischen der Verkäuferin und dem Käufer jedenfalls ab Vertragsabschluss und sind ein integrer Bestandteil jedes zwischen der Verkäuferin und dem Käufer abgeschlossenen Vertrags.
3.3 Die AGB gelten ebenfalls ohne besonderen Hinweis auch für nachfolgende Angebote und Verträge.
3.4 Änderungen sind nur dann wirksam, wenn sie von der Verkäuferin ausdrücklich, schriftlich bestätigt wurden.
3.5 Durch Auftragserteilung oder Bestellung erkennt der Käufer die AGB ausdrücklich ohne Vorbehalt an.
3.6 Angebote der Verkäuferin sind immer freibleibend und unverbindlich.
3.7 Kostenvoranschläge der Verkäuferin sind lediglich unverbindliche Richtwerte, deren Richtigkeit nicht garantiert wird, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes erklärt wurde.
3.8 Kostenvoranschläge sind immer entgeltlich. Der Zeitaufwand für die Erstellung eines Kostenvoranschlages einschließlich der erforderlichen Leistungen wie Fahrten, Reisen, Montagearbeiten und ähnliches wird nach dem Werkstättenstundensatz verrechnet. Dieses Entgelt wird bei nachfolgender Auftragserteilung in Abzug gebracht. Erfolgt eine Teilbeauftragung, wird jener Teil des Entgelts gutgeschrieben, der dem Anteil des tatsächlich erteilten Auftrags im Verhältnis zum Umfang des ursprünglichen Kostenvoranschlages entspricht.
4.1 Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tag der Leistungserbringung gültigen Preis abgerechnet.
Irrtümer, Druckfehler und Preisänderungen vorbehalten.
Alle Preise verstehen sich in netto, exklusive sämtlicher Steuern (sofern nicht anders angeführt).
4.2 Unsere Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, am Tag der Rechnungslegung, spätestens jedoch bis zur vereinbarten Abholung, sofort in Bar zahlbar. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen bzw. Bemängelungen zurückzuhalten.
4.3 Allfällige Kosten / Spesen im Zusammenhang mit der Zahlung gehen zu Lasten des Käufers.
4.4 Bei Sonderbestellungen, bzw. individuellen Bestellungen von Artikeln, welche die Verkäuferin nicht auf ihrer Internetseite bewirbt, wird eine Anzahlung in der Höhe von 30% des Warenwertes verlangt. Sonderbestellungen werden erst realisiert, nachdem der Betrag unter Angabe unseres Bezugszeichens bzw. der Rechnungsnummer auf unserem Bankkonto eingelangt ist.
4.5 Bei Nichtabholung der Ware innerhalb von 2 Wochen ab dem vereinbarten Übergabetermin wird eine Lagergebühr iHv 10% des Verkaufspreises fällig. Bei Kraftfahrzeugen beträgt die Gebühr bzw. der pauschalierte Schadenersatz zumindest 15% des Kaufpreises, wobei ein höherer Ersatz nach Maßgabe des tatsächlichen Schadens verlangt werden kann.
4.6 Wird die Ware binnen eines Monats ab vereinbarter Übergabe dennoch nicht abgeholt, behält sich die Verkäuferin den Rücktritt vom Vertrag ohne eine gesonderte Nachfristsetzung ausdrücklich vor. Die geleisteten Anzahlungen gelten sodann ausdrücklich als vertraglich vereinbarter Schadenersatz („Pönale“) für die verursachten Bearbeitungs- und Lagerkosten, welcher der Verkäuferin unwiderruflich zusteht. Der Käufer verzichtet auf die Rückzahlung der Anzahlungen.
4.7 Aufgrund dauernder Lagerbestandsveränderungen und Preisschwankungen, handelt es sich bei sämtlichen angeführten Preisen um Richtwerte und keine bindenden Angebote im Sinne des ABGB, außer es wird ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart.
4.8 In bestimmten Fällen, insbesondere beim Verkauf von Getrieben, Turboladern und Motoren wird die Rückgabe des Altteils durch den Käufer an die Verkäuferin verlangt. Sollte die Rückgabe des Altteils nicht zeitgleich mit der Übernahme der erworbenen Ware erfolgen, hat der Käufer 14 Tage Zeit, das Altteil auf seine Kosten und Gefahr an den Verkäufer zu übergeben und hat in der Zwischenzeit einen vereinbarten Kautionsbetrag zu leisten. Nach Ablauf der 14-tägigen Frist verfällt der Kautionsbetrag. Sollte der Kautionsbetrag unter dem Wiederbeschaffungswert des Altteils liegen, wird der Differenzbetrag zuzüglich der Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt. Dieser ist mit Erhalt der Zahlungsaufforderung fällig. Für den Fall, dass keine Kaution hinterlegt wurde, wird der Wert des Altteils, welcher der Höhe nach zumindest den Kautionsbetrag beträgt, sofort fällig und in Rechnung gestellt. Sollte das Altteil zerlegt, inkomplett oder beim Altteil das Gehäuse beschädigt sein, wird die Kaution nicht zurückerstattet und nachträglich zu dem Kaufpreis hinzugerechnet / in Rechnung gestellt. Im Übrigen gelten die gleichen Bedingungen, wie bei der nicht fristgemäßen Rückgabe des Altteils.
5.1 Umtausch oder Rückgabe sind (abgesehen von den gesetzlich zwingenden Fällen) ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Verbesserung bzw. ein Austausch erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der Gewährleistungsregelungen im Sinne dieser AGB.
6.1 Mit der Übernahme (Innehabung der Ware) erklärt der Käufer zugleich die Annahme und Billigung der Leistung und deren Anerkennung als vertragsgemäß. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es sich bei allen Autoersatzteilen um Gebrauchtteile aus Unfall- oder Gebrauchtfahrzeugen handelt, die einem unbekannten Verschleiß unterworfen waren. Sofern Kilometerangaben erfolgen, beziehen sich diese immer nur auf den abgelesenen Tachometerstand des Fahrzeuges aus dem das Gebrauchtteil stammt. Es kann somit nicht gewährleistet werden, dass der abgelesene Kilometerstand mit dem tatsächlichen übereinstimmt. Für allfällige Fehlangaben haftet der Verkäufer nicht.
6.2 Bei Erhalt oder Übernahme ist das Ersatzteil auf seine Richtigkeit und auf äußerliche Beschädigung zu überprüfen. Mängel und Transportschäden sind ggf. auf der Übernahmequittung zu vermerken. Vor Einbau sind Zahn/Keilriemen, Dichtungen, sämtliche Verschleißteile, usw. zu kontrollieren und bei entsprechendem Verschleiß zu ersetzen. Einbauvorschriften und Wartungsintervalle des Herstellers sind zu beachten. Unfallbeschädigte Anbauteile sind auszutauschen. Vor Inbetriebnahme der Antriebsteile (zum Beispiel: Motor, Getriebe, Differential, usw.) sind Schmiermittel sowie Öl, Fett und Ölfilter, Siebe etc. zu erneuern. Nach Einbau ist die Dichtheit bzw. einwandfreie Funktion von Filtern, Schläuchen, Schaltern, Treibriemen. Gestängen etc. zu überprüfen. Weiters sind alle Betriebsflüssigkeitsstände (Wasser, Öl, Hydraulikflüssigkeiten usw.) sowie bei Motoren die richtige Einstellung (Zündung, Programmierbare Parameter, Ventilspiel) zu kontrollieren.
6.3 Auspuffanlagen und Katalysatoren sind auf Verstopfungen zu kontrollieren. Aufgrund evtl. längerer Einlagerungsdauer sind Motoren nach Inbetriebnahme der ersten 500 – 1000 km nicht voll zu belasten, sondern nach Möglichkeit sanft einzufahren.
6.4 Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand unverzüglich zu montieren oder auf andere geeignete Weise auf seine vollständige Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Tritt hierbei ein Mangel zu Tage, ist der Käufer verpflichtet, dies dem Verkäufer binnen 14 Tagen ab Übergabe schriftlich anzuzeigen. Die bemängelten Teile müssen mit der von uns angebrachten Markierung versehen sein. Die Originalrechnung ist vorzulegen.
6.5 Bei sonstigem Gewährleistungs- und Rückgaberechtsausschluss ist der fachgerechte und ordnungsgemäße Einbau von Teilen durch einen hierzu nach der Gewerbeordnung befugten Professionisten durchzuführen. Dies ist durch eine entsprechende Rechnungsvorlage nachzuweisen.
6.6 Bei Nichtabholung der Ware innerhalb von 2 Wochen ab dem vereinbarten Übergabetermin wird eine Lagergebühr iHv 10% des Verkaufspreises fällig. Bei Kraftfahrzeugen beträgt die Bearbeitungsgebühr bzw. der pauschalierte Schadenersatz zumindest 15% des Kaufpreises, wobei ein höherer Ersatz nach Maßgabe des tatsächlichen Schadens verlangt werden kann.
6.7 Zusätzlich wird für die Abstellung von Kraftfahrzeugen eine Gebühr von EUR 10,-- pro angefangenem Kalendertag verrechnet. Hierdurch wird kein Verwahrungsvertrag begründet.
6.8 Wird die Ware binnen eines Monats ab vereinbarter Übergabe dennoch nicht abgeholt, behält sich die Verkäuferin den Rücktritt vom Vertrag ohne eine gesonderte Nachfristsetzung ausdrücklich vor. Die geleisteten Anzahlungen gelten sodann ausdrücklich als vertraglich vereinbarter Schadenersatz („Pönale“) für die verursachten Bearbeitungs- und Lagerkosten, welcher der Verkäuferin unwiderruflich zusteht. Der Käufer verzichtet auf die Rückzahlung der Anzahlungen.
7.1 Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
7.2 Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferant eingetretene Betriebsstörungen, z. B. durch Exportstopp, Auslieferstopp an Wiederverkäufer, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vorgenannten Termine und Fristen zum Lieferverzug um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Lieferaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Käufer sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer behält sich ausdrücklich das Recht vor, für den Fall, dass die Anschaffung des bestellten Fahrzeuges aufgrund von ihm nicht zu vertretener Umstände nicht durchgeführt werden kann, insbesondere bei Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten, vom vorliegenden Kaufvertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Käufer kann in keiner Weise Schadensersatz vom Verkäufer beanspruchen.
8.1 Eine etwaige Probefahrt des Käufers ist ausschließlich nach einer schriftlichen Zustimmung und in den Grenzen üblicher Probefahrten bis höchstens 20 km zu halten. Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet ausschließlich der Käufer (allenfalls mit einem ihm zuzurechnenden Dritten) für sämtliche dabei entstandene Schäden, sowohl am Fahrzeug, als auch bei sonstigen Sach- und Personenschäden. Im Falle einer unabdingbaren Außenhaftung der Verkäuferin, verpflichtet sich der Käufer zur Klag- und Schadloshaltung der Verkäuferin.
8.2 Probefahrten der Verkäuferin und ihrer Mitarbeiter sind ausdrücklich und unwiderruflich zulässig und vom Käufer erwünscht.
8.3 Der Käufer trägt sämtliche aus der Probefahrt resultierenden Kosten, insbesondere die Treibstoffkosten.
9.1 Die Gewährleistungsfrist für Neuware beträgt drei (3) Monate, für Gebrauchtwaren ist sie ausgeschlossen. Die Frist beginnt mit dem Rechnungsdatum zu laufen.
9.2 Beanstandungen offenkundiger Mängel bzw. Fehlbestände sind uns unverzüglich, jedoch spätestens binnen 5 Tagen ab Übergabe, bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung schriftlich anzuzeigen (einlangend). Sonstige Mängel sind spätestens binnen 14 Tagen ab Übergabe bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung schriftlich anzuzeigen (einlangend). („Mängelrüge“).
Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt oder Modifikationen an den Produkten vorgenommen, Geräte geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Herstellerspezifikationen entsprechen, so entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Dies gilt insbesondere, wenn der Mangel auf unsachgemäße Handhabung, Lagerung und Benutzung der Geräte zurückzuführen ist, sowie auf Interferenz in das reparierte/ausgetauschte Ersatzteil, Anpassung/ Einstellung bzw. Anlernen/ Adaptation des Ersatzteils beruht.
Die Funktionstüchtigkeit der restlichen Komponenten muss unwiderleglich vorliegen. Das Fahrzeug muss, bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung, regelmäßig entsprechend der Wartungshinweise des Fahrzeugherstellers gewartet werden. Die Beweislast für die Einhaltung dieser Maßnahmen trifft den Käufer.
9.3 Unwesentliche Abweichungen betreffend Farbe, Abmessungen und/oder Qualitäts- und Leistungsmerkmale der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
9.4 Es besteht keine Gewährleistung für Verschleißteile bzw. Verbrauchsmaterialien, unabhängig davon, ob diese Bestandteile von anderen Waren oder selbständige Waren sind. Der Käufer hat die erworbene Ware bzw. Leistung nach Erhalt vor Ort unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen. Kosten für das Testen der Ware können beim Käufer eingehoben werden.
9.5 Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere Nebenkosten, wie Transport, Ein- und Ausbau, Folgeschäden, Verdienstentgang, sowie andere Kosten, sind ausgeschlossen.
9.6 Kosten für die Feststellung behaupteter Mängel sind vom Käufer zu tragen. Weiters sind auch Kosten der Behebung von Mängeln bei ungerechtfertigter Inanspruchnahme der Gewährleistung oder Garantie vom Käufer zu tragen.
9.7 Die Angaben bezüglich Lieferungen und Leistungen in Preislisten, Prospekten oder Ähnlichen stellen lediglich Beschreibungen bzw. Richtwerte dar. Diese Beschreibungen sind keine Zusicherungen von Eigenschaften. Abweichungen bleiben vorbehalten.
9.8 Arbeiten in Erfüllung einer behaupteten Gewährleistungsverpflichtung erfolgen ausschließlich nach einer schriftlichen Zusage durch die Verkäuferin. Erfolgt keine schriftliche Zusage der Verkäuferin, handelt es sich um einen gesonderten Auftrag des Käufers und gilt, sofern kein gesonderter Kostenvoranschlag gelegt worden ist, jedenfalls ein angemessenes Entgelt (Werklohn und/oder Kaufpreis) als vereinbart.
9.9 Der Verkäufer kann sich vom Anspruch auf Vertragsauflösung oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass er innerhalb üblicher Frist eine Bestellung für einen gleichwertigen Ersatz tätigt und innerhalb branchenüblicher Frist für die Ersatzbestellung die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie austauscht.
9.10 Der Verkäufer kann sich von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, dass er in angemessener Frist in einer für den Käufer zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachbringt.
9.11 Eine allfällige Rückzahlung aufgrund einer Vertragsauflösung erfolgt erst nach Rückstellung der Ware an die Verkäuferin.
10.1 Die Verkäuferin leistet keinerlei Garantie. Allfällige Garantiebestimmungen des Herstellers bleiben davon unberührt, sind jedoch vom Vertragsverhältnis zwischen der Verkäuferin und dem Käufer unabhängig. Aus einer allfälligen Garantie des Herstellers können keine Ansprüche gegen die Verkäuferin abgeleitet werden. Der guten Ordnung halber weist die Verkäuferin darauf hin, dass allfällige Garantien der Hersteller zumeist von einem sachgemäßen Einbau durch einen befugten Professionisten und einer Einhaltung weiterer Herstellerangaben abhängig sind.
11.1 Die Verkäuferin haftet ausschließlich für von ihr kausal verursachte Schäden, sofern zumindest eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Vorliegen nur leichter Fahrlässigkeit wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden aus einer Vertragsverletzung, Folgeschäden, Verlust der Ware.
11.2 Jedenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für allfälligen entgangenen Gewinn.
11.3 Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf die Anfechtung wegen Irrtums und „Verkürzung über die Hälfte“ gemäß § 934 ABGB.
12.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Verkäuferin.
Die Übergabe der Ware erfolgt nach vollständiger Zahlung. Die Verkäuferin kann die Herausgabe der ihr in Gewahrsam übergebenen Sache daher bis zur vollständigen Befriedigung all ihrer Forderungen verweigern. Wurde ein Fahrzeug in die Gewahrsame der Verkäuferin übergeben, so verbleibt auch dieses bis zur vollständigen Begleichung der Ansprüche in Gewahrsam der Verkäuferin.
Gegenüber Unternehmen berechtigt dieses Zurückbehaltungsrecht nicht nur zur Zurückbehaltung, sondern auch zur Befriedigung und selbst für nicht konnexe Forderungen (§§ 369 ff UGB).
13.1 Sofern eine Rückgabe eines Altteils im Sinne der obigen Ausführungen nicht vorgesehen ist, kann der Käufer die Herausgabe der im Rahmen einer Werkstatleistung zu ersetzenden bzw. ersetzten Altteile verlangen. Er hat dies spätestens bei Vertragsabschluss bekanntzugeben. Widrigenfalls ist die Verkäuferin berechtigt die ersetzten Altteile umgehend zu entsorgen. Allfällige Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
14.1 Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen, die nur über ausdrücklichen Auftrag durchgeführt werden, ist lediglich mit einer den Umständen entsprechenden, sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen. In diesem Zusammenhang wird daher jegliche Haftung der Verkäuferin ausgeschlossen.
15.1 Die Aufrechnung mit Forderungen des Käufers gegen Forderungen der Verkäuferin ist ausgeschlossen, sofern die Aufrechnung nicht rechtskräftig festgestellt worden oder von der Verkäuferin schriftlich anerkannt worden ist. Hiervon bleiben die einschlägigen Regelungen der Insolvenzordnung unberührt.
16.1 Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Verpackung, dem Versand und der Zustellung, sowie allfällige Mehraufwendungen aus einer dem Käufer zuzurechnenden, nicht erfolgten Zustellung trägt der Käufer.
17.1 Dem aktuellen Stand der Technik nach vorgesehene oder sachlich gerechtfertigte Änderungen oder Ergänzungen der Leistung / Ware, welche die Funktionsfähigkeit nicht negativ beeinträchtigen, können unsererseits jederzeit und ohne jegliche Benachrichtigung des Käufers vorgenommen werden.
18.1 Es wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
19.1 Der Erfüllungsort ist ausschließlich Wien. Für etwaige Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien und die ausschließliche Geltung österreichischen Rechts vereinbart. Diese Vereinbarung geht den allgemeinen kollisionsrechtlichen Regelungen vor.
20.1 Zwingende gesetzliche Regelungen, insbesondere jene des Konsumentenschutzgesetzes und des Verbrauchergewährleistungsgesetz, bleiben unberührt.
In Abweichung zu den allgemeinen Regelungen dieser AGB, bestehen ausschließlich für Verbraucher, insbesondere folgende Regelungen,
sofern es sich um ein Verbrauchergeschäft im Sinne des Gesetzes handelt:
Bei gemischten Geschäften, welche teilweise der Verbraucher- und teilweise der Unternehmersphäre des Käufers zuzurechnen sind, wird einvernehmlich von einem Unternehmergeschäft ausgegangen, für welches die besonderen Verbraucherregelungen nicht gelten.
21.1 Die Übertragung von Rechten des Käufers bedarf der schriftlichen Zustimmung der Verkäuferin.
21.2 „battle of forms“: Widersprechen die AGB des Käufers den gegenständlichen AGB der Verkäuferin, so gelten jedenfalls die Bestimmungen der AGB der Verkäuferin und verzichtet der Käufer auf die Anwendbarkeit seiner gegenteiligen AGB.
22.1 Der Inhalt dieser Website ist Eigentum der Inhaberin der LA Autoteile e.U. Die Verkäuferin ist Nutzungsberechtigte der AGB und Eigentümerin des sonstigen Inhalts dieser Internetseite. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung, Verbreitung und der Übersetzung, sowohl zur Gänze als auch zum Teil, sind ausschließlich der Verkäuferin vorbehalten. Die AGB sind auf den Betrieb der Verkäuferin maßgeschneidert, originär ausgearbeitet und besitzen einen hohen Grad an Individualität, da ihnen die jahrelange Erfahrung der Verkäuferin zugrunde gelegt worden ist.
Die (auch teilweise) Vervielfältigung, Verbreitung sowie Übersetzung dieser Internetseite und insbesondere der AGB ohne schriftliche Zustimmung ist verboten und stellt eine Urheberrechtsverletzung sowie eine Handlung unlauteren Wettbewerbs dar.
Die Verkäuferin behält sich daher ausdrücklich die Verfolgung ihrer Ansprüche nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere des UrhG und des UWG ohne eine vorangehende Mahnung vor.